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CHOSE LANUGUAGES

Regeln und Bedingungen - Noclegi-Dobczyce

1. Die Resortregeln bestimmen die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Unterkunftszentrum.

Noclegi-Dobczyce
J.J.M. Janina Lichon
ul. Turystyczna 10
32-410 Dobczyce
USt-IdNr.: PL 681-167-26-82

Verantwortung und Aufenthalt auf dem Gelände in allen Einrichtungen und Räumen, einschließlich der Unterkunftseinrichtungen, sind integraler Bestandteil des Vertrags, der durch: die Unterzeichnung der Anmelderkarte durch den Gast sowie durch die Reservierung oder Zahlung einer Anzahlung, Vorauszahlung, Teilzahlung oder vollständigen Zahlung für den Aufenthalt oder die Nutzung von Dienstleistungen im Zentrum zustande kommt. Durch die Durchführung der oben genannten Aktionen bestätigt der Gast, dass er im Namen seiner selbst und der begleitenden Personen, mit denen er sich im Zentrum aufhält, die Bedingungen des Regelwerks gelesen und akzeptiert hat.

2. Das Ferienresort (Zentrum) umfasst insgesamt eine Gruppe von Gebäuden mit Unterkünften, darunter 9 Apartments in 5 separaten Gebäuden, eine Sauna und Pavillons auf dem Gelände.

3. Die Regeln gelten für alle Gäste, die sich auf dem Gelände des Resorts aufhalten.

4. Das Resort ist ganzjährig geöffnet und 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche geöffnet.

5. Das Resort bietet Dienstleistungen gemäß dem auf der Website präsentierten Angebot an. www.noclegi-dobczyce.pl

6. Kreditkartentransaktionen und E-Banking-Abrechnungen werden über das Zahlungszentrum Przelewy24 abgewickelt.

Firmeninformationen:

PayPro Aktiengesellschaft
ul. Pastelowa 8
60-198 Poznań
USt-IdNr.: PL 779-236-98-87

https://www.przelewy24.pl/regulamin

7. Der Besitzer der Anlage ist der Gastgeber, Berater und Ansprechpartner für alle mit dem Aufenthalt verbundenen Informationen.

Im Falle von Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich telefonisch zu melden, um eine sofortige Reaktion zu ermöglichen und die bestmögliche Qualität der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen.

9. Die Anlage ist verpflichtet, Folgendes bereitzustellen:

  • Angemessene Bedingungen für einen vollen und ungehinderten Aufenthalt des Gastes.
  • Einen komfortablen Aufenthalt, einschließlich der Geheimhaltung von Informationen über den Gast, es sei denn, staatliche Stellen ersuchen um die Offenlegung von Daten von Personen, die sich im Hotel aufhalten.
  • Freundlichen Service im Rahmen der im Zentrum erbrachten Dienstleistungen.
  • Die Durchführung notwendiger Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes und in seiner Anwesenheit nur, wenn er seine Zustimmung oder Wünsche dazu äußert.

10. Die Apartments werden für Hotelübernachtungen vermietet.

11. Der Hoteltag beginnt um 14:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am folgenden Tag, es sei denn, individuelle Vereinbarungen oder Absprachen mit der Einrichtung regeln dies anders.

12. Eine Verlängerung des Hoteltages oder das Belegen eines Hotelzimmers ohne vorherige Absprache bis zu 2 Stunden wird als halber Hoteltag betrachtet, und der Gast ist verpflichtet, die Hälfte des Preises für einen vollen Tag zu zahlen. Über 2 Stunden hinaus gilt dies als Vermietung des Apartments für einen vollen Hoteltag und wird gemäß der geltenden Preisliste für die Vermietung von Apartments für einen vollen Tag berechnet, es sei denn, die Einrichtung vereinbart individuelle Bedingungen für die Verlängerung mit dem Gast.

13. Wenn der Gast den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus verlängern möchte, muss er dies bis 19:00 Uhr am Vortag des Tages, an dem der Aufenthalt endet, an der Rezeption melden.

14. Die Einrichtung berücksichtigt die Verlängerung des Aufenthalts je nach Verfügbarkeit und bestehenden Möglichkeiten.

15. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes zu verweigern, wenn die volle Zahlung für den bisherigen Aufenthaltszeitraum nicht geleistet wurde oder der Regeln nicht eingehalten wurden.

16. Alle Gäste und Begleitpersonen sind zur Anmeldung verpflichtet. Die Grundlage für die Anmeldung ist die Vorlage eines Ausweises mit Foto beim Personal der Einrichtung und die Unterzeichnung des Anmeldeformulars für die Übernachtung.

16. Alle Gäste und Begleitpersonen sind zur Anmeldung verpflichtet. Die Grundlage für die Anmeldung ist die Vorlage eines Ausweises mit Foto beim Personal der Einrichtung und die Unterzeichnung des Anmeldeformulars für die Übernachtung.

17. Nicht angemeldete Personen dürfen sich nicht in der Anlage aufhalten.

18. Der Gast darf das Apartment auch dann nicht an andere Personen übergeben, wenn der für den Aufenthalt gezahlte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

19. Die Einrichtung kann die Annahme oder weitere Erbringung von Dienstleistungen für Gäste verweigern, die während ihres Aufenthalts fällige Zahlungen nicht geleistet haben, schwerwiegend gegen die Regeln verstoßen haben und dadurch Eigentum der Anlage oder anderer Gäste beschädigt haben, Mitarbeiter der Einrichtung oder andere Personen auf dem Gelände gestört haben.

20. Der Gast sollte Schäden unverzüglich nach Feststellung melden. Die Einrichtung behält sich das Recht vor, dem Gast die Kosten für die Reparatur der verursachten Schäden nach seiner Abreise in Rechnung zu stellen.

21. Wertgegenstände sollten nicht außerhalb der Anwesenheit des Gastes in den Apartments aufbewahrt werden. Die Einrichtung haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

22. Das Zentrum übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder den Verlust eines Autos oder anderer Fahrzeuge, die einem Gast gehören und auf dem Gelände des Zentrums abgestellt sind, sowie für darin befindliche Gegenstände. Alle Parkplätze auf dem Gelände des Zentrums sind kostenlos und unbeaufsichtigt.

23. Ein früherer Abreise des Gastes aus Gründen, die nicht vom Zentrum abhängen (Krankheit des Gastes oder seiner Begleitpersonen, die sich im Hotel aufhalten, Krankheit eines Familienmitglieds, das sich an einem anderen Ort als dem Zentrum aufhält, andere zufällige Vorkommnisse, die den Gast dazu zwingen, früher abzureisen), berechtigt den Gast nicht zur Rückerstattung des Betrags für nicht genutzte Leistungen.

24. Dem Gast ist es nicht gestattet, irgendwelche Veränderungen an den Apartments und deren Ausstattung vorzunehmen, außer geringfügigen Möbelverschiebungen und Ausstattungsänderungen, die deren Funktionalität und Sicherheit nicht beeinträchtigen.

25. In den Apartments dürfen keine gefährlichen Gegenstände aufbewahrt werden, insbesondere Waffen, Munition, brennbare oder explosive Materialien usw.

26. Aus Sicherheitsgründen ist es in den Apartments verboten, offenes Feuer zu verwenden, z. B. Kerzen, sowie elektrische oder Heizgeräte, die nicht zur Ausstattung des Zimmers gehören, z. B. Heizlüfter, Bügeleisen, tragbare Heizungen. Ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Audio- und Videogeräte, Mobiltelefone, Laptops und Tablets.

26. Aus Sicherheitsgründen ist es in den Apartments verboten, offenes Feuer zu verwenden, z. B. Kerzen, sowie elektrische oder Heizgeräte, die nicht zur Ausstattung des Zimmers gehören, z. B. Heizlüfter, Bügeleisen, tragbare Heizungen. Ausgenommen sind Ladegeräte und Netzteile für Audio- und Videogeräte, Mobiltelefone, Laptops und Tablets.

28. Übermäßiges Lärm machen auf dem Gelände des Zentrums, das Verursachen unangenehmer Gerüche oder das Ausführen anderer Handlungen, die andere Gäste stören, belästigen oder irritieren, ist untersagt.

29. Es gilt eine Nachtruhe im Zentrum von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr am nächsten Tag.

30. Das Verhalten des Gastes und der Personen, die die Übernachtungsdienste nutzen, sollte den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste und den Betrieb des Zentrums nicht stören. Das Hotel kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, die weiteren Hoteldienstleistungen verweigern, insbesondere wenn sie sich streitet, verbale oder körperliche Aggression zeigt, unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen steht oder auf andere Weise gegen die Regeln verstößt. Das Zentrum kann diese Person ohne Rückerstattung der durch die verkürzte Aufenthaltsdauer entstandenen Kosten vom Gelände entfernen. Ein Gast, der gegen diese Regel verstößt, sollte über mögliche Konsequenzen informiert werden. Das gilt auch für das Verhalten des Gastes, das gegen allgemein akzeptierte Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt.

31. Öffentliche Bereiche des Zentrums können zur Sicherheit von Personen und Eigentum überwacht werden.

32. In den Apartments gilt ein vollständiges Rauchverbot für Tabakwaren und E-Zigaretten.

33. Beim Verlassen der Apartments muss der Gast den Fernseher ausschalten, das Licht löschen und die Wasserhähne schließen sowie die Fenster schließen.

34. Der Gast ist für jegliche Schäden, Zerstörungen, Verunreinigungen und das Fehlen von Ausstattung in den Apartments und an jedem anderen Ort im Zentrum verantwortlich, die auf sein Verschulden oder das seiner Begleitpersonen oder Besucher oder auf das Verschulden von Kindern, die seiner Aufsicht unterstehen, zurückzuführen sind. Die Behebung des durch den Gast verursachten Schadens erfolgt durch die Zahlung einer Geldstrafe (vertragliche Strafe).

35. Das Hotel erlaubt gegen eine zusätzliche Gebühr die Anwesenheit von Haustieren in den Apartments.

36. Der Eigentümer oder Betreuer des Haustieres, das sich im Zentrum aufhält, ist verpflichtet, das Tier an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften des Tieres zu entfernen.

37. Das Zentrum übernimmt keine Verantwortung für das Verhalten und die durch den Gast verursachten Schäden gegenüber anderen Gästen, Personen und Einrichtungen im Zentrum.

38. Persönliche Gegenstände, die vom abreisenden Gast im Zentrum hinterlassen werden, werden auf Kosten des Gastes an die vom Gast angegebene Adresse zurückgesandt. Falls keine solche Anweisung vorliegt, bewahrt das Zentrum diese Gegenstände 2 Monate lang auf (Lebensmittel und persönliche Hygieneartikel werden 24 Stunden aufbewahrt). Nach Ablauf dieser Frist gehen sie in den Besitz des Hotels über, werden entsorgt oder für wohltätige Zwecke oder die öffentliche Nutzung weitergegeben.

39. Der Gast stimmt der Verarbeitung seiner persönlichen Daten durch das Zentrum zu Zwecken der Anmeldung und anderer für den Aufenthalt des Gastes notwendiger Zwecke sowie zu Marketingzwecken zu und stimmt zu, dass die Daten des Gastes in der Datenbank des Hotels gespeichert werden. Der Gast stimmt auch dem Erhalt von Handelsinformationen über aktuelle Angebote des Hotels gemäß den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten zu. Der Gast hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen, zu korrigieren und zu löschen.

40. Salvatorische Klausel: Diese Regelung wurde mit angemessener Sorgfalt unter Berücksichtigung geltender Rechtsvorschriften erstellt. Sollte von der zuständigen Stelle festgestellt werden, dass eine Bestimmung dieser Regelung gegen geltendes Recht verstößt und daher ungültig ist, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Regelung. Anstelle der ungültigen Bestimmung wird eine solche Bestimmung eingeführt, die am ehesten den Absichten und wirtschaftlichen Zielen der ungültigen Bestimmung entspricht und gleichzeitig mit geltendem Recht vereinbar ist.

Vielen Dank für die Befolgung der Bestimmungen dieser Regelung.